Sie hängen gerade überall: Wahlplakate zur Kommunalwahl. Nicht überall sind diese Wahlplakate aber zulässig, vor allem entlang von Straßen gelten strenge Sicherheitsregeln. Aus diesem Grund überprüfen Mitarbeiter der Straßenmeistereien des Staatlichen Bauamts Passau gerade, wie die Wahlplakate entlang von Straßen aufgestellt sind. Insbesondere im Kurvenbereich, an Einmündungen und rund um Verkehrszeichen gelten Wahlplakate als unzulässige Gefahr für den Straßenverkehr. In diesem Fall haben die Straßenmeistereien das Recht, die entsprechenden Plakate zu entfernen.