Beleidigungsverfahren: AfD-Chef Protschka muss 12.000 Euro Geldauflage zahlen

25. Juni 2024 , 13:25 Uhr

Das Amtsgericht Deggendorf hat das Beleidigungsverfahren gegen den bayerischen AfD-Chef Stephan Protschka am Mittag (25.06.) gegen eine Geldauflage eingestellt. Protschka muss 12.000 Euro an gemeinnützige Zwecke zahlen. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Politiker vorgeworfen, beim Politischen Aschermittwoch 2023 in Osterhofen Ministerpräsident Söder als „Södolf“ und „Landesverräter“ bezeichnet zu haben. Die Einstellung des Verfahrens war mit einer Erklärung des Verteidigers verbunden, Protschka habe lediglich Begriffe eines Vorredners aufgegriffen. Ihm sei es nicht darum gegangen, Söder zu beleidigen. Im April hatte das Amtsgericht Deggendorf eben jeden Vorredner – den österreichischen Ex-Politiker Gerald Grosz – wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von knapp 15.000 Euro verurteilt. Dieses Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

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