Wegen Besitz von Kinderpornographie: Urteil gegen 47-Jährigen

13. November 2024 , 06:35 Uhr

Zwei Jahre Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung erhält ein 47-jähriger Mann aus Plattling wegen dem Besitz von kinder- und jugendpornographischem Material. Mehr als 25.000 Bilder und knapp 400 Videos wurden bei dem Mann gefunden. Der Angeklagte gestand und gab an, er sei selbst als Kind missbraucht worden. Er habe sich die Bilder nicht zur sexuellen Befriedigung angesehen und habe laut einem Gutachten keine pädophilen Tendenzen. Wie die Mediengruppe Bayern berichtet, wurde der 47-Jährige zu zwei Jahren Haft verurteilt, zur Bewährung auf drei Jahre ausgesetzt. Er muss außerdem insgesamt 7.500 Euro an Hilfsorganisationen zahlen und eine Therapie machen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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