Vergewaltigungsprozess: Legt der Angeklagte ein Geständnis ab?

10. Juli 2024 , 07:07 Uhr

Im Prozess um sexuellen Missbrauch einer 13-Jährigen vor dem Deggendorfer Landgericht könnte es schneller ein Urteil geben als angenommen. Der Angeklagte, seine Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Nebenklage haben sich auf eine Verständigung geeinigt. Die sieht vor, dass der Angeklagte am Freitag ein vollständiges Geständnis ablegt und dann einen Täter-Opfer-Ausgleich bezahlt. Das Strafmaß soll für den angeklagten 51-Jährigen dafür zwischen drei und vier Jahren liegen. Dadurch müsste ein Großteil der Zeugen nicht mehr aussagen, vor allem die betroffene Jugendliche. Der Angeklagte soll sich im September letzten Jahres an der 13-Jährigen, einer Freundin seiner Tochter, vergangen haben und sie auch noch monatelang danach mit anzüglichen Nachrichten belästigt haben.

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