Verfassungsfeindliche Graffiti in Deggendorf

01. April 2026 , 12:44 Uhr

Die Polizei Deggendorf ermittelt wegen verfassungsfeindlicher Graffitis. Ein 52-jähriger Mann meldete die Schmierereien gestern (31.03.) in einer Unterführung in der Schwaigerbreite. Der städtische Bauhof wurde sofort informiert, um sie zu beseitigen. Der angerichtete Schaden liegt bei rund 750 Euro. Hinweise auf den oder die Täter gibt es bislang nicht. Die Polizei bittet um Zeugenhinweise.

Deggendorf Graffiti Polizei verfassungsfeindlich

Das könnte Dich auch interessieren

27.03.2026 Ärger bei Hausparty in Deggendorf In Deggendorf ist in der Nacht eine Hausparty in einem Polizeieinsatz geendet. Zwei Männer im Alter von 22 und 23 Jahren nahmen uneingeladen an der Feier teil und wollten trotz Aufforderung nicht gehen – der jüngere der Beiden soll außerdem das Handy eines Gastes gestohlen haben. Die Polizei konnte das Handy bei einer Durchsuchung sicherstellen. 13.03.2026 Bei Kontrolle: Polizei kassiert Roller von 16-Jährigem ein Ohne Führerschein und mit einem viel zu schnellen Roller ist ein 16-Jähriger im Deggendorfer Stadtteil Seebach von der Polizei gestoppt worden. Bei einer Kontrolle stellten die Beamten fest, dass der Roller stark umgebaut war und statt der erlaubten Geschwindigkeit über 100 Stundenkilometer schnell fahren konnte. Der Roller wurde von der Polizei vorerst einkassiert. Gegen den 03.03.2026 Einbruch in Deggendorfer Handyladen Über 10.000 Euro Schaden sind bei einem Einbruch in Deggendorf entstanden. Unbekannte, maskierte Täter haben laut Polizei die Eingangstüre eines Handyladens am Oberen Stadtplatz aufgehebelt und innerhalb weniger Minuten mehrere Mobiltelefone gestohlen. Danach sind die Unbekannten geflüchtet – wohin ist unklar. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet um Zeugenhinweise. 20.02.2026 Einige Verstöße bei Kontrolle auf der A3 festgestellt Auf der A3 bei Hengersberg ist gestern ein 25-Jähriger kontrolliert worden – dabei hat sich herausgestellt, dass er keinen Führerschein hatte, dafür fanden die Beamten eine Schreckschusswaffe und ein Reizstoffsprühgerät mit CS-Gas. Einen Waffenschein für die Schreckschusswaffe hatte er nicht, das Reizgas war verboten. Beides wurde vor Ort sichergestellt. Dazu kommt, dass das Fahrzeug wegen