Urteil im Bratwurst-Streit erwartet

07. Mai 2024 , 05:41 Uhr

Dürfen Bratwürste aussehen wie original Nürnberger Rostbratwürste, wenn sie aus Niederbayern kommen? Darüber will heute (07.05.) das Landgericht München entscheiden. Der Schutzverband Nürnberger Bratwurst klagt gegen einen Hersteller aus Geiselhörig im Landkreis Straubing-Bogen. Es geht um Verwechslungsgefahr. Die Firma in Niederbayern hat unter der Bezeichnung „Mini Rostbratwürstchen“ Bratwürste auf den Markt gebracht. Und die sehen den original Nürnbergern eben sehr ähnlich, vor allem in der Größe. Und das stört den Schutzverband. Der Verband hat Angst, dass sie dadurch mit den Nürnbergern verwechselt werden. Seit mehr als 20 Jahren gilt: Nürnberger Rostbratwürste dürfen eben nur in Nürnberg hergestellt werden.

Bratwurst Geiselhöring Gericht München Nürnberg

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