Unfall auf der B20: Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung

05. Januar 2026 , 06:11 Uhr

Nach einem Unfall mit zwei Verletzten ermittelt die Polizei wegen fahrlässiger Körperverletzung. Eine 57-jährige Autofahrerin missachtete am späten Samstagabend (03.01.) auf der B20 bei Zeilarn die Vorfahrtsregelung und stieß mit dem Wagen eines 66-Jährigen zusammen. Ihr Auto wurde dabei in den gegenüberliegenden Straßengraben geschleudert. Beide Fahrer wurden mit leichten Verletzungen in Krankenhäuser gebracht. An den Fahrzeugen entstand Totalschaden. Gegen die Unfallverursacherin wurde ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet.

Körperverletzung Polizei Unfall

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