Im Prozess um ein illegales Autorennen mit tödlichem Ausgang im Landkreis Rottal-Inn wird es eine Berufungsverhandlung geben. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung haben gegen das Urteil von vergangener Woche Berufung eingelegt, berichtet die Mediengruppe Bayern. Das Landgericht Landshut hatte wie gemeldet einen heute 20-jährigen Autofahrer zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten verurteilt und einen 19-Jährigen zu einer Bewährungsstrafe. Die beiden hatten sich im Sommer vergangenen Jahres nahe Unterdietfurt ein illegales Autorennen geliefert. Dabei kollidierte eines ihrer Fahrzeuge mit einem Motorrad und einem dritten PKW. Die 21-jährige Motorradfahrerin kam ums Leben, die PKW-Fahrerin überlebte schwer verletzt.