Die Staatsanwaltschaft Landshut hat die Untersuchungen zu den Polizeischüssen auf Bundeswehrsoldaten in Erding abgeschlossen. Weder den beteiligten Polizisten noch den Bundeswehrangehörigen sei strafbares Verhalten vorzuwerfen. Bei einer Übung im Oktober letzten Jahres hatte ein Soldat die Polizei für einen Teil des Übungsszenarios gehalten und mit Platzpatronen geschossen. Die Beamten gingen von einem echten Angriff aus und schossen mit scharfer Munition zurück. Ein Soldat wurde durch einen Streifschuss im Gesicht verletzt. Jetzt wurde das Vorermittlungsverfahren eingestellt.