In Ortenburg, Beutelsbach und in Teilen der umliegenden Gemeinden muss ab sofort das Trinkwasser abgekocht werden. Bei Kontrollen wurden Enterokokken im Trinkwasser festgestellt, eine Verunreinigung mit Fäkalien kann nicht ausgeschlossen werden. Betroffen sind fast das gesamte Gemeindegebiet Ortenburg, ganz Beutelsbach sowie einzelne Bereiche in Bad Griesbach, Haarbach und Vilshofen. Wasser zum Trinken, Kochen oder Zähneputzen muss bis auf Weiteres sprudelnd aufgekocht werden.
Konkret betroffen sind:
ORTENBURG
Gesamter Markt (Gemeindegebiet) Ortenburg
Ausnahmen (NICHT von der Abkochanordnung betroffen)
BEUTELSBACH
Von der Abkochverordnung betroffen ist die gesamte Gemeinde Beutelsbach
BAD GRIESBACH
Ortsteil Reisbach (Stadt Bad Griesbach)
HAARBACH
Im Ortsteil Wies (Gemeinde Haarbach) die Anwesen Wies 10 und Wies 13
VILSHOFEN
Betroffen sind auch einzelne Anwesen innerhalb der Stadt Vilshofen:
Gießhübl 8, 8a
Knadlarn 2, 2a, 2b, 2c, 2d, 2e
Hörgessing 8 und 9
Ausdrücklich auch betroffen sind die Anwesen innerhalb des Gemeindegebietes Ortenburg, welche vom Wasserbeschaffungsverband Unteriglbach und Oberiglbach und Kloster Neustift versorgt werden. Diese werden mitunter auch mit Trinkwasser aus dem Versorgungsnetz des Marktes Ortenburg beliefert!