Niederbayerische Polizei gibt Tipps zum Silvesterfeuerwerk

29. Dezember 2022 , 05:58 Uhr

Heute (29.12.) startet wieder der Feuerwerksverkauf. Günther Tomaschko vom Polizeipräsidium Niederbayern erklärt, worauf Sie da achten sollten:

Nicht geschossen werden darf zum Beispiel bei Krankenhäusern oder Altenheimen. Außerdem können Städte noch gewisse Verbotszonen ausweisen, so der Polizei-Sprecher weiter.

Feuerwerk Polizei Silvester Tipps

Das könnte Dich auch interessieren

02.01.2026 Polizeipräsidium Niederbayern: Silvesternachts-Einsätze wie in den Vorjahren Während es an Silvester deutschlandweit wieder Tote und Schwerverletzte gegeben hat, spricht das Polizeipräsidium Niederbayern von einer Silvesternacht im Rahmen des üblichen Einsatzgeschehens. Demnach gab es zahlreiche Einsätze, zum Beispiel wegen Körperverletzungen, Unfällen oder Bränden. In Künzing ist beispielsweise eine Garage abgebrannt. Dabei wurde auch ein Auto beschädigt, der Schaden liegt im mittleren fünfstelligen Bereich. 30.12.2025 Silvester in Passau: Böller und Raketen sind nicht überall erlaubt Wer Silvester in Passau feiern will, sollte das Feuerwerk gut planen. In der Altstadt, an der Ortspitze und beim Niederhaus sind Böller und Raketen auch heuer wieder verboten – und zwar an Silvester und am Neujahrstag. Das Verbot gilt schon seit 2019 und soll die engen Gassen sowie die historischen und brandempfindlichen Gebäude schützen. Die 30.04.2026 Neue Details nach Razzia in Baubranche Nach einer großen Razzia in der niederbayerischen Baubranche gehen die Ermittlungen weiter. Betroffen waren Unternehmen unter anderem in Passau, Deggendorf, Regen, Dingolfing-Landau und Landshut. Die Staatsanwaltschaft Landshut hat jetzt auf Anfrage der Mediengruppe Bayern bestätigt: Es geht um die mutmaßliche Ein- und Ausfuhr von Geld und Gold im Wert von rund zwei Millionen Euro. Richtig 28.04.2026 Bei Wohnhausbrand: Tochter der Mieterin will mit Leiter ins Haus Die Polizei hat weitere Informationen zum Wohnhausbrand vom Freitag (24.04.) in Grafenau bekanntgegeben. Demnach hatte eine Nachbarin, nämlich die Tochter der Mieterin, das Feuer bemerkt und noch versucht über eine Leiter in die Wohnung im Obergeschoss zu kommen. Das war wegen des Brandausmaßes und der Rauchentwicklung aber nicht mehr möglich. Die Löscharbeiten der Feuerwehr waren