Weil die Wasserstände weiterhin historisch niedrig sind, wird das Wasserentnahmeverbot aus oberirdischen Gewässern im Landkreis Passau unbefristet verlängert. Damit darf auch weiterhin aus sämtlichen stehenden und fließenden Oberflächengewässern kein Wasser entnommen werden. Ausgenommen sind das Tränken von Vieh und Entnahmen, bei denen das Wasser wieder vollständig in das Gewässer zurückgeleitet wird. Wie das Landratsamt Passau mitteilt, wird das Verbot erst aufgehoben, wenn eine Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern wieder möglich ist, ohne den ökologischen Zustand zu verschlechtern. Aktuell werden an fast allen Erhebungsmessstellen sehr niedrige Abflüsse gemessen.