Wegen Extrem-Niedrigwasser hat das Landratsamt Passau für bestimmte Zwecke verboten, Wasser aus dem öffentlichen Versorgungsnetz sowie Grundwasser zu verwenden. Betroffen sind:
- Befüllung und Betrieb von privaten Pools und sonstigen Badebecken, privaten Springbrunnen, Wasserspielanlagen und Wasserbehältern,
- Bewässern, Gießen und Beregnen von Gehölzen, Hecken, Stauden u. ä. in privaten Haus-, Klein- und Schrebergärten (nicht betroffen sind Friedhöfe),
- Bewässern von Beeten in privaten Haus-, Klein- und Schrebergärten in der Zeit von 9 Uhr bis 19 Uhr,
- Bewässern, Gießen und Beregnen von Rasenflächen und sonstigen Grünflächen, auch Golf- und Sportplätzen,
- Waschen von Fahrzeugen außerhalb gewerblicher Waschanlagen, soweit dies nicht aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich ist (z.B. bei Ein-satzfahrzeugen),
- Befeuchten von Baustraßen und Baustellen zur Verminderung der Staubentwicklung, soweit dies nicht behördlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist,
- Abspritzen oder Bewässern von Terrassen, Wänden, Dächern, Straßen, Hof- und Wegflächen und nicht gewerblich genutzten technischen Anlagen durch Privatpersonen.
Davon nicht betroffen sind die meisten gewerblichen, gartenbaulichen und landwirtschaftlichen Nutzungen wie Feldbewässerung sowie die Wasserentnahme zu Produktionszwecken. Auch die Entnahme und Nutzung von gesammeltem Regenwasser, zum Beispiel aus Zisternen bleibt von den Verboten unberührt. Die Verbote sind bis zum 15. September befristet, heißt es aus dem Landratsamt – allerdings können sie verlängert werden, wenn sich die Situation nicht bessert. Sollte sich die Lage schon früher bessern, werden die Einschränkungen ebenfalls aufgehoben.
Zum Nachlesen gibt es die Informationen auch auf der Website des Landratsamts: Wegen Extrem-Niedrigwasser: Entnahme von Grundwasser eingeschränkt | Landkreis Passau