"Geburtstagsfeier" in Grafenau: Die Stadt wird 650 Jahre alt

13. Mai 2026 , 07:06 Uhr

Die Stadt Grafenau wird heuer 650 Jahre alt. Gefeiert wird das heute mit einem offiziellen Festakt, morgen ist dann großes Bürgerfest. Karin Friedl leitet die Organisation für die Feier, sie kann es kaum erwarten, dass es losgeht:


Der Festakt ist heute um 17 Uhr, das Bürgerfest beginnt morgen um 9.

650 Bürgerfest Festakt Grafenau

Das könnte Dich auch interessieren

15.05.2026 650 Jahre Grafenau: Söder lobt Entwicklung der Stadt 650 Jahre Grafenau – das wurde gestern (14.05) im gesamten Stadtgebiet mit einem großen Bürgerfest gefeiert. Highlight war der feierliche Festzug, der durch die einzelnen Epochen der Stadtgeschichte führte. Als Ehrengast war auch Bayerns Ministerpräsident Markus Söder dabei. Er lobte die Entwicklung der Stadt Grafenau in den letzten Jahren: Grafenau gilt mit seiner 650-jährigen Geschichte 10.07.2026 Polizei ist zufrieden: Wenige Straftaten im Rahmen des Grafenauer Volksfests Positive Bilanz nach dem Grafenauer Volksfest: die Polizei spricht von einem friedlichen Verlauf. Trotz tausender Besucher musste sie nur selten eingreifen. Größere Zwischenfälle gab es nicht. Lediglich zwei Körperverletzungen außerhalb des Festgeländes und ein gestohlener E-Scooter wurden angezeigt. Besonders erfreulich: während der sechs Festtage gab es keine Trunkenheitsfahrten und keine alkoholbedingten Verkehrsunfälle. 18.06.2026 Grafenau: Zahl der Straftaten 2025 angestiegen In Grafenau gab es letztes Jahr mehr Straftaten als noch 2024. In fast allen Deliktsbereichen ist die Zahl der Fälle gestiegen, hieß es beim jährlichen Sicherheitsgespräch. Insgesamt wurden 268 Straftaten registriert und damit 12,6 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Häufigkeitszahl, also die Zahl der Straftaten pro 100.000 Einwohner, liegt über dem Landkreisdurchschnitt. Insgesamt sei 28.05.2026 Keine Revision im "Bluttatprozess" von Grafenau Nach der tödlichen Messerattacke in Grafenau im Juni 2025 ist das Urteil jetzt rechtskräftig. Laut Mediengruppe Bayern wurde die Revision als unbegründet verworfen. Die Angeklagte wurde wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Frau ihren Partner bei einer Auseinandersetzung mit einem Messer