Die bayerische Staatsregierung hat eine neue Verordnung erlassen, die den Abschuss des eigentlich geschützten Fischotters unter bestimmten Bedingungen wieder erlaubt. Diese Maßnahme wurde nach einem Formfehler in einer früheren Verordnung notwendig – diese wurde vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gekippt. Die neue Regelung erlaubt den Abschuss, wenn ein Otter mindestens zehn Prozent der Fische eines Teiches entnommen hat und keine zumutbaren Alternativen, wie etwa das Errichten von Zäunen, bestehen. Zwar gilt das Gesetz in ganz Bayern, aktuell wird es Medienberichten zufolge aber nur in Regierungsbezirken angewandt, in denen es genügend Fischotter gibt, darunter auch Niederbayern.