Das Landratsamt Passau hat den sofortigen Vollzug des Planfeststellungsbeschlusses für den Energiespeicher Riedl angeordnet. Obwohl gegen das Projekt geklagt wird, kann es damit zunächst weiter vorangetrieben werden. Das Landratsamt begründet die Entscheidung mit dem besonderen öffentlichen Interesse. Der Kläger kann allerdings noch gerichtlich gegen den Sofortvollzug vorgehen. Der Pumpspeicher Riedl soll überschüssigen Strom aufnehmen und bei Bedarf wieder ins Netz einspeisen. Mit 300 Megawatt Leistung wäre er der größte Stromspeicher Bayerns.