Endspurt im Prozess nach Axtangriff in ICE

10. Juli 2026 , 07:47 Uhr

Im Prozess nach dem Axtangriff in einem ICE in Niederbayern werden heute die Plädoyers erwartet. Vor dem Landgericht Regensburg muss sich ein 21-jähriger Syrer wegen versuchtem Totschlag und gefährlicher Körperverletzung verantworten. Er soll im Juli vergangenen Jahres während der Fahrt bei Straßkirchen mehrere Fahrgäste mit einer Axt angegriffen und schwer verletzt haben. Die Staatsanwaltschaft geht von einer psychischen Erkrankung aus und fordert die dauerhafte Unterbringung des Mannes in einer psychiatrischen Klinik. Ein Urteil wird am 20. Juli erwartet.

Gericht ICE Niederbayern Prozess Urteil Zug

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20.07.2026 Urteil nach Axtangriff: 21-Jähriger muss in Psychiatrie Im Prozess gegen einen Mann, der bei Straßkirchen in einem ICE mehrere Fahrgäste mit einer Axt verletzt hatte, ist heute das Urteil gefallen. Das Landgericht Regensburg sah es als erwiesen an, dass der 21-Jährige wegen einer Erkrankung schulunfähig sei. Deswegen ist die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik angeordnet worden. Der Syrer hatte demnach während seiner 14.01.2026 Angriff mit Maßkrug auf Betriebsfeier - Anklage wegen versuchten Mords Nach einer schweren Gewalttat bei einer Betriebsfeier in Arnstorf muss sich ein 35-Jähriger vor dem Landgericht Landshut verantworten. Der Mann soll im vergangenen Juli einen Kollegen mit einem Maßkrug angegriffen und mehrfach auf den Kopf geschlagen haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm versuchten Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vor. Sie sagt: Es sei Zufall, dass 29.05.2026 Nächste Woche: Prozessauftakt nach Axtangriff in Zug Nach dem Axtangriff Anfang Juli 2025 in einem ICE bei Straßkirchen beginnt in der kommenden Woche der Prozess. Bei dem Angriff wurden mehrere Fahrgäste schwer verletzt, die Staatsanwaltschaft wirft dem Tatverdächtigen versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung vor. Sie geht davon aus, dass der 21-Jährige allerdings wegen einer psychischen Erkrankung schuldunfähig sei. Da er weiterhin eine 13.03.2026 Nach Geiselnahme in Straubing: Staatsanwaltschaft fordert bis zu 14 Jahre, Verteidigung maximal 5,5 Jahre Im Prozess um eine Geiselnahme am Bezirkskrankenhaus Straubing soll in der kommenden Woche das Urteil fallen. Für die vier Angeklagten fordert die Staatsanwaltschaft zwischen 9,5 und 14 Jahre Haft, für zwei von ihnen eine Sicherungsverwahrung, für einen die Unterbringung in einer Psychiatrie. Die Verteidigung sieht dagegen nur einen minderschweren Fall und beantragte Strafen von maximal