Der Bezirk Niederbayern will die Mindestplatzzahl in Wohnheimen der Eingliederungshilfe anpassen. Ziel ist es, die Versorgung von Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung oder seelischer Beeinträchtigung sicherzustellen. Hintergrund sind steigende Kosten und Fachkräftemangel. Der Sozialausschuss hat beschlossen, dass neue oder modernisierte Einrichtungen künftig in der Regel mindestens 24 Plätze haben sollen. Kleinere Einheiten bleiben nur in Ausnahmefällen möglich. Gleichzeitig wurde einer Resolution an das Sozialministerium zugestimmt, wonach künftig auch größere Einrichtungen mit mehr als 24 Plätzen förderfähig sein sollen. Bezirkstagspräsident Olaf Heinrich erklärte, die Zahl neuer Bauprojekte gehe deutlich zurück. Wegen des hohen Kostendrucks würden sogar bereits genehmigte Vorhaben teils nicht umgesetzt und Fördergelder zurückgegeben.