Wegen Extrem-Niedrigwasser hat der Landkreis Passau seit Donnerstag (13.08.) die Wassernutzung für bestimmte Zwecke eingeschränkt. UNSER RADIO hat nachgefragt, wie es um die Versorgungssicherheit im Landkreis steht und was bei Verstößen droht. Verstöße gegen die Allgemeinverfügung gelten als Ordnungswidrigkeit und werden vom Landratsamt verfolgt. Kontrolliert wird unter anderem stichprobenartig bei Außendiensten des Landratsamts Passau und des Wasserwirtschaftsamts Deggendorf.
Insgesamt ist die derzeitige Lage laut Wasserwirtschaftsamt für die Grundwasserstände bedrohlich. Von Ausfällen bei der öffentlichen Wasserversorgung ist nichts bekannt, aber einzelne Trinkwasserbrunnen sind bereits trockengefallen. Deshalb brauche es Sofortmaßnahmen wie die Allgemeinverfügung. Die Einschränkungen gelten zunächst bis zum 15. September.