Angeklagte im Schleuserprozess wird freigesprochen

08. März 2024 , 16:28 Uhr

Freispruch im Schleuserprozess: Das Landgericht Landshut hat heute (08.03.) die Angeklagte im Prozess um eine Schleusung freigesprochen. Medienberichten zufolge seien die Vorwürfe nicht nachweisbar. Die 51-jährige stand wie berichtet vor Gericht, weil ihr die Beteiligung an einer Schleusung vorgeworfen wurde, bei der mindestens 13 Menschen starben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Freispruch Schleuser Schleuserprozess Urteil

Das könnte Dich auch interessieren

04.12.2025 Schleuserprozess am Landgericht Landshut Rund 150 Kinder und Erwachsene soll ein 36-Jähriger nach Deutschland geschleust haben – unter teils menschenunwürdigen und lebensgefährlichen Bedingungen. Seit gestern läuft das Verfahren gegen ihn vor dem Landshuter Landgericht. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, einer der führenden Köpfe einer Schleuserorganisation gewesen zu sein, die mittlerweile zerschlagen ist. Er soll die Geschleusten, darunter auch Kleinkinder, in 21.03.2026 Lebensgefährte tot: Siebeneinhalb Jahre Haft für Frau aus Eging - Urteil noch nicht rechtskräftig Weil sie in Eging am See ihren Lebensgefährten getötet haben soll, muss eine 30-Jährige für siebeneinhalb Jahre in Haft. Das Passauer Landgericht hat sie wegen Totschlags schuldig gesprochen und einen Alkoholentzug angeordnet. Die Staatsanwaltschaft hatte elf Jahre Haft gefordert, von Seiten der Verteidigung heißt es dagegen, dass sich der Mann selbst getötet habe. Das Urteil 19.03.2026 Vier Geiselnehmer aus Straubinger Bezirkskrankenhaus verurteilt Nach der Geiselnahme im Straubinger Bezirkskrankenhaus sind die vier Angeklagten zu Freiheitsstrafen zwischen 5 Jahren und 10 Monaten und neuneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Regensburg sprach sie der Geiselnahme und gefährlichen Körperverletzung schuldig. Noch ist das Urteil allerdings nicht rechtskräftig. Wie berichtet, hatten die vier Männer mit einer Geisel die Öffnung der Pforte 13.03.2026 Nach Geiselnahme in Straubing: Staatsanwaltschaft fordert bis zu 14 Jahre, Verteidigung maximal 5,5 Jahre Im Prozess um eine Geiselnahme am Bezirkskrankenhaus Straubing soll in der kommenden Woche das Urteil fallen. Für die vier Angeklagten fordert die Staatsanwaltschaft zwischen 9,5 und 14 Jahre Haft, für zwei von ihnen eine Sicherungsverwahrung, für einen die Unterbringung in einer Psychiatrie. Die Verteidigung sieht dagegen nur einen minderschweren Fall und beantragte Strafen von maximal